allgemeine geschäftsbedingungen

 

AGB  der Hundeschule „Miteinander“

 

1.

Voraussetzungen für die Teilnahme an allen Veranstaltungen der Hundeschule Miteinander:

Für jedes Tier und jeden Halter/Hundeführer muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Jedes Tier sollte über ausreichenden Impfschutz verfügen. Beide Nachweise sind spätestens in der ersten Unterrichtsstunde zu erbringen.

 

Die Teilnehmer verpflichten sich, nur mit einem gesunden Tier an den Trainingsstunden teilzunehmen, d.h. dass kein Ansteckungsrisiko für andere Personen oder Tiere besteht, es frei von Ungeziefer und den Anforderungen des Unterrichtes körperlich gewachsen ist.

 

2.

Haftungsausschluss: Die Teilnehmer haften für alle von sich und / oder von ihrem Tier verursachten Schäden. Die Hundeschule übernimmt keinerlei Haftung für Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung und Ausführung der gezeigten und veranlassten Übungen entstehen.

 

Die Hundeschule übernimmt weiterhin keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art, die durch die teil-nehmenden Tiere verursacht werden. Alle Begleitpersonen sind durch die Teilnehmer auf den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen und in Kenntnis zu setzen. Jeder Teilnahme, jeder Besuch, jede Übung der teilnehmenden Personen und Tiere an den Unterrichts-, Spiel- und/oder Beratungsstunden erfolgen ausschließlich auf eigenes Risiko. Eltern haften für ihre Kinder.

 

3.

Der Erfolg der Unterrichtsstunden hängt in großem Maße vom Einsatz und Mitarbeit der Teilnehmer auch außerhalb der Trainingsstunden ab, eine Erfolgsgarantie wird daher nicht gegeben.

 

4.

Eine Terminvereinbarung ist erforderlich, Beratungen, Einzel- und Gruppenstunden werden je nach Erfordernis an verschiedenen Orten durchgeführt. Vereinbarte Termine sind verbindlich und gründen sich auf einen Auftrag des jeweiligen Kunden an die Hundeschule.

 

Nicht wahrgenommene Termine begründen (gem. BGB 611, Satz 1, §615) einen Anspruch auf ein Ausfallhonorar der Hundeschule.

Eine Absage oder Verschiebung eines vereinbarten Einzeltermins muss spätestens 24 Stunden vorher durch den Teilnehmer erfolgen. Erfolgt dies nicht oder später, wird die Unterrichtsstunde (inkl. eventueller Fahrtkosten) voll angerechnet, egal, aus welchen Gründen.

Auch bei im Voraus gezahlten Unterrichtsstunden besteht kein Anspruch auf Erstattung, denn Einzelstunden verfallen nicht  und i.d.R. findet Gruppentraining trotzdem statt. Bei entsprechendem Angebot können  versäumte Stunden aber in einem anderen (Gruppen)Angebot nachgeholt werden.

 

Die Hundetrainerin behält sich vor, den jeweiligen Unterricht aus wichtigen Gründen abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall wird der Unterricht zu einem anderen Termin nachgeholt.

 

5.

Die Teilnahme an Kursen/Workshops/Trainingsgruppen ist nur möglich nach Überweisung der Kursgebühr vor Beginn des Kurses oder Barzahlung spätestens vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde.

 

Die Anmeldung zu Gruppen, Kursen und Workshops ist verbindlich, d.h.es besteht kein Anspruch auf Erstattung bei Nichterscheinen zu vereinbarten Terminen, wenn die Veranstaltung trotzdem wie geplant stattfindet. Alternativ kann die versäumte Stunde bei entsprechendem Angebot in einer anderen Gruppe oder Workshop nachgeholt werden.

 

Die Hundetrainerin behält sich vor, den jeweiligen Unterricht aus wichtigen Gründen abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall wird der Unterricht zu einem anderen Termin nachgeholt. Sollte ein Kurs wegen zu geringer Teilnehmeranzahl oder aus anderen Gründen seitens der Hundeschule abgesagt werden und nicht zustande kommen, werden bereits entrichtete Kursgebühren erstattet.

 

Widerufsrecht: Vor Beginn der Kurse/Seminare kann vom Vertrag zurückgetreten werden. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Bei einem Rücktritt vor Kurs- oder Seminarbeginn werden folgende Stornierungsgebühren fällig:

Bis 4 Wochen vor Beginn 10% des Kurspreises

Bis 1 Woche vor Beginn 30% des Kurspreises

Bei Rücktritt ab einer Woche vor Kursbeginn 90% des Kurspreises

 

Bereits bezahlte, aber nicht in Anspruch genommene Leistungen werden auch nicht erstattet bei vorzeitigem Kursabbruch durch den Teilnehmer, egal, aus welchen Gründen. Bei Nichterscheinen zu vereinbarten Gruppenstunden verfällt die Stunde zu Lasten des Kursteilnehmers.

 

Nach Anmeldung zu Kursen, Ferienhundeschule, Workshops und Seminaren haben Sie ein 14tägiges Widerrufsrecht ohne weitere Kosten. (Ausnahme: Die Veranstaltung findet bereits in dem Zeitraum der Widerrufsmöglichkeit statt, dann ist ein Rücktritt ausgeschlossen)) Die Anmeldung gilt als verbindlich, wenn die vereinbarte Anzahlung eingegangen ist und Sie eine Buchungsbestätigung erhalten haben.

 

Bei Buchung eines Workshops und Seminars ist eine Anzahlung von 50 Euro zur Platzreservierung sofort fällig, die Restzahlung  vier Wochen vor Seminar-/Workshopbeginn. Bei Buchung eines individuell gestalteten Hundeschulferientrainings ist eine Anzahlung von 30% des Gesamtbetrages fällig, die Restzahlung bitte 7 Tage vor Beginn des Trainings.

 

Auch vor Beginn der verbindlich gebuchten Kurse/Ferienhundeschule/Workshops/Seminare kann noch vom Vertrag zurückgetreten werden. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.

 

Bei Rücktritt von der Teilnahme an einem Hundeschulkurs- oder einem Hundeschulferienkurs werden folgende Stornierungsgebühren fällig:

 

Bei Rücktritt bis 29 Tage vor Kursbeginn 10% der Teilnahmegebühr

Bei Rücktritt von 28 bis 15 Tage vor Kursbeginn 30% der Teilnahmegebühr

Bei Rücktritt ab 14 bis 8 Tagen vor Kursbeginn 50% der Teilnahmegebühr

Bei Rücktritt ab 7 Tagen vor Kursbeginn 100% der Teilnahmegebühr

 

Bei Rücktritt von der Teilnahme an einem Workshop oder Seminar werden folgende Bearbeitungs-gebühren fällig:

Bei Stornierung bis 29 Tage vor Seminarbeginn 30% der Teilnahmegebühr

Bei Stornierung 28 bis 15 Tage vor Seminarbeginn 75 % der Teilnahmegebühr

Bei Stornierung ab 14 Tage vor Seminarbeginn 100% der Teilnahmegebühr.

 

Dies gilt auch bei Nichterscheinen eines angemeldeten Teilnehmers. Das Seminar kann jedoch auf einen

Ersatzteilnehmer umgebucht werden, dieser hat dann allerdings kein Rücktrittsrecht mehr.

 

Nicht in Anspruch genommene Leistungen eines Kurses, Ferienkurses, Workshops oder Seminars werden nicht rückvergütet, d. h. bei vorzeitigem Kursabbruch durch den Teilnehmer werden keine Kursgebühren erstattet. Bei Nichterscheinen zum Kurs verfällt die Stunde zu Lasten des Kursteilnehmers.

 

Die Buchung einer Veranstaltung beinhaltet nicht das Recht auf Durchführung. Auch die Hundeschule kann aus gewichtigen Gründen vom Vertrag zurücktreten, z.B. wegen Krankheit, wegen Nichterreichens

einer Mindestteilnehmerzahl oder höherer Gewalt. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen an die Hundeschule in vollem Umfang erstattet. Weitergehende Ansprüche wie etwa Hotel- und Reisekosten oder entstandene Schäden während der Reise können nicht geltend gemacht werden.

 

6.

Den Anweisungen der Hundetrainerin oder Übungsleiterin ist unbedingt Folge zu leisten.

Die Hundetrainerin behält sich vor, die Unterrichtsanforderungen den körperlichen Voraussetzungen und dem Alter der Tiere anzupassen und die Örtlichkeiten für die Trainingsstunden des Einzelunterrichts und des Gruppenunterrichts individuell zu bestimmen.

 

Die Hundetrainerin behält sich weiterhin vor, den etwaigen vom Halter/Hundeführer geforderten Einsatz spezieller Hilfsmittel abzulehnen. Die Mitglieder des BHV (Bundesverband für Hundetrainer und Verhaltensberater e.V) und des Verbandes „Trainieren statt dominieren“ sind verpflichtet, nach deren Grundsätzen zu arbeiten, d.h. gewaltfrei und ausschließlich durch Motivation des Hundes mit positiver Verstärkung. Starkzwangmittel wie Stachelhalsbänder und/oder andere Ausbildungshilfen, die dem Tier Schmerzen und Angst zufügen (z.B. Erziehungsgeschirre, Reizstromgeräte, Sprühhalsbänder, Fisher-Discs u.ä.), sind in unserer Hundeschule nicht gestattet!

 

Die Hundetrainerin behält sich vor, Hunden, die nicht für den Gruppenunterricht geeignet erscheinen, die Teilnahme zu verweigern. In diesem Falle besteht selbstverständlich die Möglichkeit, den Hund durch Einzelunterricht auf die Teilnahme am Gruppenunterricht vorzubereiten.

 

7.

Während des Trainings gilt grundsätzlich Leinenpflicht, die Leinen dürfen erst auf Anweisung der Hundetrainerin gelöst werden. Beim Training auf öffentlichen Wegen und Flächen müssen die Bestimmungen der Hundeverordnung der jeweiligen Gemeinde und der Hundehalterverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommerns eingehalten werden, hier ist insbesondere auch die Pflicht zur Kotaufnahme und ggf. die Leinenpflicht zu beachten. In Mecklenburg-Vorpommern besteht Anleinpflicht in der Brut-und Setzzeit (April bis Juli) und ganzjährig in Waldgebieten.

 

Die Hunde sollten sich nicht auf dem Gelände der Hundeschule versäubern, sondern möglichst vor der Trainingsstunde Gelegenheit bekommen, sich zu lösen. Läufige Hündinnen dürfen nur nach vorheriger Rücksprache am Unterricht teilnehmen.

 

8.

Die Teilnehmer am Angebot meiner Hundeschule  erkennen die AGB und die DSGVO an,  d.h.  sie wurde vorher gelesen und verstanden. Auf das Recht zum Widerspruch hinsichtlich der DSGVO wurde hingewiesen. Wichtiger Hinweis: Bei Buchungen aus meinem Angebot werden u.U. schon vor Vertragsabschluss persönliche Daten gespeichert, die zur Kontaktaufnahme und Durchführung von Veranstaltungen notwendig sind. Alle Einzelheiten zum Datenschutz, auch zu Ihrem Widerrufsrecht entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung: https://www.hundeschule-miteinander.de/j/privacy J

 

9.

Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages

bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Vertrages.

 

 

10.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Wismar. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig oder unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

 

Stand 05.03.2019